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Bundesgericht: Elektroheizungen müssen raus bis 2030

22.05.2023

In seinem Urteil über die Beschwerde zweier Personen gegen eine Änderung des Energiegesetzes des Kantons Zürich entschied das Bundesgericht, dass das Verbot von Elektroheizungen und die damit verbundene Strafandrohung kein unzulässiger Eingriff in die Eigentumsgarantie sei. Es begründet diesen Entscheid damit, dass bereits seit 1990 eine strenge Bewilligungspflicht für Elektroheizungen bestehe und seit 2013 keine solche Heizungen mehr eingebaut werden dürften. Die Frist für den Ersatz der Heizungen sei angemessen und ein logischer Schritt für die Energieversorgung, zumal immer noch Ausnahmen je nach Einzelfall zugelassen sind (BGer 1C_37/2022 vom 23. März 2023 (ZH)).