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Bundesgericht: Fossile Heizung ab 2030 verboten

22.05.2023

Das Bundesgericht hat die Initiative der Gemeinde Hochdorf LU für gültig erklärt. Diese verlangt, dass ab 2030 in gewissen bezeichneten Gebieten der Gemeinde erneuerte Heizsysteme ausschliesslich mit erneuerbarer Energie betrieben werden dürfen – auch in Fällen, in denen die bestehende Heizung noch funktioniert. Um die Eigentums- und Besitzstandsgarantie zu wahren, sollen Begleitmassnahmen vorgesehen werden, zum Beispiel die finanzielle Beteiligung der Behörden an den Kosten für eine neue Heizung. Dieses Urteil könnte einen schweizweiten Einfluss auf die Klimapolitik haben. Die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. (BGer 1C_391/2022 vom 3. Mai 2023 / Hochdorf LU)