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Bundesrat passt drei Verordnungen aus dem Umweltbereich an

04.10.2023

Am 29. September 2023 genehmigte der Bundesrat Anpassungen an der Lärmschutz-Verordnung, der Verordnung über nichtionisierende Strahlung sowie die CO2-Verordnung und legte das Inkrafttreten fest. Mit der Überarbeitung der LSV sollen Vorsorgemassnahmen beim Einbau von Wärmepumpen vereinheitlicht und zu vereinfacht werden, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und den Übergang von Öl- und Gasheizungen zu Wärmepumpen erleichtern. Die Anpassungen der NISV sehen vor, die Antennendatenbank des Bundesamts für Kommunikation rechtlich zu verankern und eine Meldepflicht für Mobilfunkanlagen einzuführen, um die Öffentlichkeit besser zu informieren. Die Revision der CO2-Verordnung zielt darauf ab, die Umsetzung der Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure zu vereinfachen und verschiedene Aspekte des Emissionshandelssystems anzupassen. Dies unterstützt die Bemühungen der Schweiz, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren, wie im Pariser Übereinkommen festgelegt. 

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