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Die neusten Beschlüsse der UREK-Ständerat zur Klimapolitik

15.01.2024

Bei der Differenzbereinigung zum CO2-Gesetz setzt sich die UREK-S für eine mehrheitsfähige Vorlage ein. In der Periode 2025 bis 2030 sollen bewährte Instrumente mit gezielten Förderanreizen kombiniert werden. Auf neue oder höhere Abgaben möchte die UREK-S wie der Nationalrat verzichten. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat die Differenzen bei der Teilrevision des CO2-Gesetzes (22.061) beraten. In einigen wesentlichen Punkten beantragt die Kommission ihrem Rat, vom Beschluss des Nationalrates abzuweichen. So hält die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen daran fest, keinen fixen Inlandanteil für die Emissionsreduktion vorzugeben. Aus Sicht der Kommission ist der vom Nationalrat geforderte 75-Prozent-Anteil nicht realistisch. Die Minderheit dagegen unterstützt diesen stärkeren Fokus auf Inlandmassnahmen.

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