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Geschwindigkeitsreduktion in der Nacht auf einer der meistbefahrenen Strassenabschnitte der Schweiz ist verhältnismässig.

09.06.2023

In seinem Urteil zu lärmrechtlichen Sanierungsmassnahmen im Abschnitt der Nationalstrasse Zürich-Nord bis Brüttisellen beurteilte das Bundesgericht die Geschwindigkeitsreduktion von 100 km/h auf 80 km/h von 22 bis 7 Uhr morgens für verhältnismässig. Es gewichtet das Interesse am Gesundheits- und Umweltschutz höher als die Reisezeiteinbussen (zu den Entscheiden BGer 1C_27/2022 und 1C_33/2022).