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Lockerung des Zweitwohnungsgesetzes?

23.08.2023

Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, bei Abriss und Neubau alter Wohnungen in touristischen Orten eine Flächenvergrösserung um bis zu 30 Prozent zu ermöglichen. Neue Wohnungen, die dabei entstehen, sollen jedoch ausschliesslich als Erstwohnungen genutzt werden dürfen. Diese Massnahme soll die Wohnungssituation in angespannten Regionen verbessern. Die Bewilligung zum Bau von zusätzlichen Wohnungen lehnt der Bundesrat allerdings wegen Konflikten mit der Bundesverfassung ab (Weiter).

Die UREK-N hält jedoch weiterhin an ihrem eigenen Gesetzesentwurf fest, der vorsieht, bei der Erweiterung einer altrechtlichen Wohnung um maximal 30 Prozent die Möglichkeit zur Aufteilung in verschiedene Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung einzuführen, sowie auch beim Abbruch und Wiederaufbau eines altrechtlichen Hauses die Fläche um bis zu 30 Prozent zu erweitern und zusätzliche Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung zu schaffen (Weiter).