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Mit dem EU-Klimazoll gilt es nun ernst

25.09.2023

Die von der EU eingeführte CO2-Importsteuer dient dazu, den CO2-Ausstoss bei importierten Gütern zu besteuern und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Dies betrifft zunächst energieintensive Produkte wie Zement, Eisen/Stahl, Aluminium, Dünger, Wasserstoff und Elektrizität. Die Umsetzung dieser Massnahme könnte aufgrund von administrativem Aufwand und möglichen Handelskonflikten schwierig sein. Die EU-Importe aus der Schweiz sind von dieser Steuer ausgenommen, da das Schweizer Handelssystem für Emissionszertifikate mit dem der EU verknüpft ist.

Ein Grossteil der Schweizer Wirtschaft unterstützt die Einführung eines Klimazolls, während die Meinungen in der EU-Wirtschaft gemischt sind. Einige Unternehmen befürchten negative Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsfähigkeit, während andere die Massnahme unterstützen. Obwohl die EU argumentiert, dass der Klimazoll mit den Regeln der Welthandelsorganisation konform ist, gibt es weiterhin Kritik von Drittstaaten wie China und Indien. Der Klimazoll wird ab 2026 in Kraft treten und zielt darauf ab, die Gratiszuteilung von Emissionszertifikaten zu reduzieren und die Umweltauswirkungen energieintensiver Sektoren zu verringern. (mehr Informationen zum Klimazoll)