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Revision Pflanzenschutzmittelverordnung

19.12.2023

Angepasstes Zulassungsverfahren und Gebührenänderung

Die Pflanzenschutzmittelverordnung wird total revidiert. Das Ziel ist es, das Verfahren zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu optimieren und an die EU anzugleichen. Die Verordnung definiert zudem künftig, wie sich Umweltschutzorganisationen an den Zulassungsverfahren beteiligen können. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 18. Dezember 2023 die Vernehmlassung zu den Änderungen eröffnet. Sie dauert bis am 29. März 2024.

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