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UREK-N befasst sich mit Eneuerbaren Energien, Biodiversität und Wasserbau

23.08.2023

Die UREK-N hat in ihren Beratungen über den Entwurf des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien Beschlüsse zu verschiedenen Punkten gefasst, insbesondere auch zur Grundversorgung mit Elektrizität. Weiter sollen Bewilligungsverfahren für den Bau der wichtigsten Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien beschleunigt und effizientere Ansätze für deren Ausbau entwickelt werden. Die entsprechende Botschaft des Bundesrates wurde gutgeheissen. Bezüglich Biodiversität hat die Kommission beschlossen, am indirekten Gegenentwurf zur Biodiversitätsinitiative festzuhalten, erklärt sich aber bereit, auf einen reduzierten Gegenentwurf einzugehen mit einem möglichen Fokus auf funktionale Vernetzung und Qualitätssteigerung in bestehenden Biodiversitätsgebieten sowie verstärkter Einbindung der Städte und Agglomerationen einzugehen, während das Landwirtschaftsrecht unverändert bliebe. Schliesslich hat die UREK-N einstimmig die Teilrevision des Wasserbaugesetzes zur Stärkung des risikobasierten Ansatzes im Umgang mit Naturgefahren befürwortet, wobei sie die Erweiterung des abgeltungsberechtigten Massnahmenspektrums im Hochwasserschutz unterstützt, um kostengünstigere Kombinationen zu ermöglichen, und zusätzlich die Mitfinanzierung der Pflege neu gestalteter Gewässerräume für fünf Jahre durch den Bund empfiehlt, während sie die finanzielle Beteiligung des Bundes an Unterhaltsmassnahmen auf den Hochwasserschutz beschränken möchte (zur Medienmitteilung).