Instrumente zur vorbeugenden Begrenzung von Alltags- und Freizeitlärm
Zusammenfassung
Der Kanton Basel-Stadt hat drei Arten von Instrumenten entwickelt, um Alltags- und Freizeitlärm vorbeugend zu begrenzen. Sie alle haben zum Ziel, Entscheide im Einzelfall entweder ganz zu vermeiden oder dafür klare Randbedingungen festzulegen. Die Bedürfnisse von Veranstaltern, Betreibern, Besuchern und Anwohnern werden dabei nach objektivierten Kriterien berücksichtigt. Damit soll einerseits die Bewilligungspraxis erleichtert werden, anderseits kann dem Vorwurf der Willkür begegnet werden. Für gewisse, besonders beliebte Plätze und Orte in der Stadt haben die Behörden in so genannten Bespielungsplänen festgelegt, wie häufig welche Arten von Anlässen durchgeführt werden dürfen. Der so genannte Boulevardplan legt behördenverbindlich fest, wie lange Restaurants im Freien am späten Abend geöffnet sein dürfen. Kriterien sind die Lärmempfindlichkeitsstufe, die Vorbelastung durch bestehende Betriebe bzw. durch Verkehrslärm, die Anzahl Anwohner,…
Zeitschrift URP
URP 2009 111
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag