Das neue Abfallrecht
Zusammenfassung
Das neue Abfallrecht des USG orientiert sich an den wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen über die Stoffkreisläufe. Es versucht,die aus der bisherigen sehr kurzen Regelung resultierenden Lücken zu schliessen und geht eine Reihe von Problemen an, die seit dem Erlass des USG in diesem Bereich deutlich geworden sind. Es legt mittels eines Zweckartikels eine Basis für eine eigentliche Abfallpolitik (Vermeidung – Verwertung – Ablagerung), stellt erweiterte materielle Grundsätze für die Vermeidung von Abfällen sowie den Umgang mit Abfällen auf, verbessert die Möglichkeiten der Überwachung des Verkehrs mit Abfällen, klärt die Aufsichtsbefugnisse des Bundes bei der Abfallplanung, verbessert die Koordination bei der Entsorgung und erlässt neue Regelungen für die sachgerechte Finanzierung der Entsorgung (z.B. Möglichkeit einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr).