Lärmschutzwand und Quartierplanverfahren
Hinweis
Baurekurskommission, Urteil vom 06.10.1989 (unbekannt)
Relevante Erlasse
SR 700, Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
(22.06.1979)
Art. 22 (Abs. 2 lit. b)
SR 814.41, Lärmschutz-Verordnung (LSV)
(15.12.1986)
Art. 30
kantonales / kommunales Recht
kantonales / kommunales Recht
Leitsätze
Eisenbahnlärm schützen soll und die auf der SBB gehörendes Land zu stehen käme, kann nicht Gegenstand quartierplanrechtlicher Anordnungen sein. Art. 30 LSV sagt nichts darüber aus, unter welchen Voraussetzungen ein Grundstück als erschlossen zu gelten hat, sondern bestimmt lediglich, unter welchen Voraussetzungen Bauzonen für Gebäude mit lärmempfindlichen Räumenüberhaupt baulich erschlossen werden dürfen.
Zeitschrift URP
URP 1990 463
Publikationsart
Entscheid