Daten, Datenschutz und Information im Risikobereich
Zusammenfassung
Die rechtssatzgebundene Verwaltung kann in einem demokratisch organisierten Gemeinwesen das in Verfassung und Gesetz vorgezeichnete öffentliche Interesse nicht ohne jede Beteiligung und Kontrolle der Öffentlichkeit konkretisieren. Wegen der um-fassenden Betroffenheit der Bevölkerung erscheint es somit nicht als Zufall, dass auch im Bereich des Katastrophenschutzes durch Art. 9 StFV der heute noch für die Verwaltung geltende Grundsatz der Geheimhaltung mit Öffentlichkeitsvorbehalt relativiert wird. In der überwiegenden Zahl beschlägt die der Verwaltungsbehörde verfügbare Information zum Katastrophenschutz Daten über private Unternehmungen. Diese Konzentration von Information und Wissen bei der Verwaltung lässt auf der anderen Seite ebenso den Anspruch auf die Selbstbestimmung über die eigenen Daten aktuell werden. Das Recht auf die eigenen Daten bezweckt, aus-senstehende Dritte von der Information über diese Daten auszuschliessen. Der Schutz der…
Zeitschrift URP
URP 1992 436
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag