Einschränkung der Öffnungszeiten von Tankstellen
Hinweis
BGer II. öff. Abt., Urteil vom 05.11.1993 (unbekannt)
Leitsätze
Verfassungsmässigkeit eines Dekrets des Grossen Rates des Kantons Tessin, welches zur Begrenzung der unerwünschten Auswirkungen des Grenzverkehrs zur Versorgung von Motorfahrzeugen mit Benzin die Öffnungszeiten der Tankstellen einschränkt. Das genannte Dekret verletzt weder die Handels- und Gewerbefreiheit (E. 4-7) noch das Verbot rechtsungleicher Behandlung (E. 8). Auch Art. 2UebBest.BV ist nicht verletzt; dabei ist nicht entscheidend, ob der angefochtene Hoheitsakt als Vollzugsmassnahme zum Bundesgesetz über den Umweltschutz, als vorläufig – bis zur Inanspruchnahme der bundesrätlichen Verordnungskompetenz – erlassenes kantonales Umweltrecht oder aber als selbständiges kantonales Recht zu betrachten ist (E. 9).