Le droit des déchets dans le contexte international
Zusammenfassung
Die Reglementierung der gefährlichen Abfälle auf internationaler Ebene fand Ende der 80er Jahre statt. Nach dem durch die heimliche Verbringung gefährlicher Abfälle aus Industriestaaten in Entwicklungsländer verursachten Skandal hat die internationale Gemeinschaft die Notwendigkeit, rechtliche Rahmenbedingungen auf globalem Niveau auszuarbeiten, erkannt. Seit den 70er Jahren sind Richtlinien von regionaler Bedeutung durch die EU und die OECD erarbeitet worden. Ziel dieser Richtlinien war die Einrichtung eines Kontrollsystems für den Export gefährlicher Abfälle; sie strebten jedoch weder eine Limitierung noch ein Verbot des grenzüberschreitenden Transports von Abfällen an. Das erste rechtliche Instrument von globaler Tragweite war das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, das 1989 unterzeichnet wurde. Das Abkommen nimmt in diesem Bereich eine Schlüsselposition…
Zeitschrift URP
URP 1999 322
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag