Gewässerschutz; Baubewilligungspflicht für einen Schneeablagerungsplatz
Leitsätze
Die nachträgliche Baubewilligungspflicht für einen seit Jahren benützten Schneeablagerungsstandort hängt von dessen Auswirkungen auf Raum und Umwelt ab. Massgeblich ist, ob mit dem Ablagerungsstandort so wichtige räumliche Folgen verbunden sind, dass ein Interesse der Öffentlichkeit oder der Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht (E. 5). Für eine Baubewilligungspflicht sprechen die Auswirkungen vornehmlich auf Grund- und Oberflächengewässer sowie Ufervegetation, die sich aus der regelmässigen und organisierten Nutzung ergeben. Ebenfalls Gründe dafür sind die kantonale Planung der Ablagerungsstandorte und dass es sich vorliegend um einen gewässerrechtlich empfindlichen Standort am Rand eines Gewässerschutzbereiches Au handelt (E. 6.1). Allerdings sind die gewässerschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Schneeablagerung an Gewässern bereits im Gewässerschutzrecht vorgegeben und werden für das ganze Kantonsgebiet durch das kantonale…
Zeitschrift URP
URP 2018 528
Publikationsart
Entscheid