Kommunales Verbot der Errichtung von Mobilfunkantennen in Bauzonen
Leitsätze
Mobilfunkantennen sind Siedlungsinfrastruktureinrichtungen, die grundsätzlich in die Bauzonen gehören. Deren Errichtung ausserhalb der Bauzone setzt voraus, dass sie dort standortgebunden sind, wofür in jedem Einzelfall das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zu prüfen ist. Da dies bei Mobilfunkantennen im allgemeinen nicht der Fall ist und da es auch an einer sog. «negativen Standortgebundenheit» fehlt, verstösst ein generelles kommunales Verbot zur Erstellung von Mobilfunkantennen in der Bauzone gegen den raumplanungsrechtlichen Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet bzw. gegen Art. 24 Abs. 1 RPG. Mit dem Erlass der Anlagegrenzwerte in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) hat der Bundesrat das Mass der vorsorglichen Emissionsbegrenzung abschliessend festgeschrieben. Kantone und Gemeinden sind deshalb gemäss Art. 65 USG nicht befugt, abweichende Grenzwerte zu statuieren (E. 4b und c). Das…
Zeitschrift URP
URP 2000 267
Publikationsart
Entscheid