Beschwerdelegitimation zur Anfechtung eines Zonen- und Gestaltungsplans für ein Naturreservat
Leitsätze
Die virtuelle Betroffenheit genügt zur Anfechtung von Sonderbauvorschriften nicht, welche die im Reservatsperimeter geltenden Nutzungseinschränkungen bestimmen und integraler Bestandteil der kantonalen Nutzungs- und Gestaltungsplanung Naturreservat «Fulnau» sind. Beschwerdeführende müssen deshalb über eine spezifische Beziehungsnähe zur Streitsache verfügen und einen praktischen Nutzen aus der Aufhebung oder Änderung des Entscheides ziehen (E. 3.3). Bei Nutzungsbeschränkungen von öffentlichem Grund oder frei zugänglichen Wald- und Weidegebieten hängt die Beschwerdebefugnis von der Häufigkeit und Regelmässigkeit der Nutzung ab. Diese Voraussetzungen könnten grundsätzlich auch bei den Beschwerdeführenden aus dem Kanton Basel-Landschaft bejaht werden. Hingegen reicht die blosse Einschränkung der Auswahl an Klettergebieten in einer Region nicht, um eine spezifische Beziehungsnähe zur Streitsache zu begründen. Die angefochtene…
Zeitschrift URP
URP 2021 92
Publikationsart
Entscheid