Beschränkung und Lenkung der landwirtschaftlichen Bodennutzung und Entschädigungsfragen
Zusammenfassung
Regelungen zur Beschränkung und Lenkung der landwirtschaftlichen Bodennutzung enthalten vor allem das Gewässerschutzgesetz (GSchG), das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) und das Landwirtschaftsgesetz (LwG). Im GSchG sind insbesondere die Normen zum planerischen Gewässerschutz von Bedeutung, die der Sicherung von Grundwasserschutzarealen (Art. 21), Gewässerschutzbereichen (Art. 19) und Grundwasserschutzzonen (Art. 20) dienen und in dieser Reihenfolge eine zunehmende Beschränkung der Bodennutzung zulassen. Entschädigungsansprüche erwachsen aus solchen Massnahmen jedoch nur, wenn die angeordnete Nutzungsbeschränkung die Intensität einer materiellen Enteignung erreicht, was in der Regel erst der Fall ist, wenn eine Werteinbusse von über 20% vorliegt. Eine grosszügigere Entschädigungspraxis scheint sich in den seit 1999 gesetzlich verankerten Zuströmbereichen Zu und Zo (Art. 62a GSchG) anzubahnen. Allerdings entstehen daraus Widersprüche zur…
Zeitschrift URP
URP 2002 616
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag