Umweltmanagement-Systeme, Öko-Audit und Legal Compliance: Wie kann die Verwaltung darauf reagieren?
Zusammenfassung
Der staatliche Vollzug des Umweltrechts mit seiner Gebots- und Verbotsstrategie stösst mehr und mehr an Grenzen. Es gibt zahlreiche gesetzliche Vorschriften, deren Einhaltung nicht oder nicht genügend kontrolliert wird. Die Einführung von privaten Umweltmanagement-Systemen (UMS) zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes ist deshalb aus Sicht der Vollzugsbehörden zu begrüssen, da damit voraussichtlich eine bessere Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und eine Mehrleistung für die Umwelt erreicht wird – unter der Voraussetzung, dass die Umweltmanagement-Systeme seriös betrieben werden und glaubwürdig sind. An der Einführung eines UMS durch ein Unternehmen und an der Zertifizierung sind die Vollzugsbehörden grundsätzlich nicht beteiligt. Im Hinblick auf allfällige Änderungen beim Vollzug des Umweltrechts gegenüber zertifizierten Unternehmen ist den Unternehmen aber zu empfehlen, vor der Zertifizierung mit den Behörden in Kontakt zu…
Zeitschrift URP
URP 1997 431
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag