Bewilligung für Abbruch von Fabrikhallen und Erstellung eines Dienstleistungszentrums in schützenswertem Industriegebiet
Leitsätze
Das ISOS-Inventar ist nur bei der Erfüllung von Bundesaufgaben unmittelbar verbindlich, wozu die Erteilung einer Baubewilligung innerhalb des Baugebiets nicht gehört. Immerhin haben die Kantone die Vorgaben des Inventars bei der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen. Aufgrund der kantonalen Richtplanung ist das ISOS auch bei der Erfüllung von kantonalen und kommunalen Aufgaben als massgebliche Grundlage zu beachten. Werden die Behörden im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens zur Durchführung einer Interessenabwägung oder zur Konkretisierung von Schutzvorschriften verpflichtet, wie dies bezüglich des Ortsbildschutzes und der Erhaltung kulturell wertvoller Bausubstanz aufgrund von Vorschriften des kantonalen Baurechts der Fall ist, müssen sie also auch die Geltung des ISOS als Grundlage für Schutzmassnahmen berücksichtigen (E. 3b). Die Stadt Schaffhausen gilt als schützenswertes Ortsbild von nationaler Bedeutung. Im ISOS wird das Mühlental als…
Zeitschrift URP
URP 2005 680
Publikationsart
Entscheid