Invasive Neozoen: Problematik auf Bundesebene
Zusammenfassung
Neben Neophyten gibt es auch nicht-einheimische Tiere (die so genannten Neozoen), deren Anwesenheit die einheimische Fauna und Flora gefährden kann. Im Folgenden werden Beispiele aus dem aquatischen Bereich präsentiert. Die Fische und Krebse sind durch die Bundesgesetzgebung über die Fischerei geregelt. Diese sieht ein pragmatisches Vorgehen vor, indem Neozoen in zwei Kategorien eingeteilt sind: Die erste umfasst jene Arten, die in bestimmten Einsatzbereichen toleriert sind; die zweite enthält invasive Arten, die als unerwünscht zu deklarieren sind. Zusätzlich zu der heutigen «Präventionspflicht», die in der Fischereigesetzgebung vorgesehen ist, wird die Freisetzungsverordnung noch eine «Bekämpfungs- und Meldepflicht» einführen.
Zeitschrift URP
URP 2007 411
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag