Biodiversitätsinitiative: Neuer Entwurf des BAFU als indirekter Gegenvorschlag
13.09.2023Die UREK-N hat am 20. Juni 2023 die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf des indirekten Gegenvorschlags zur Biodiversitätsinitiative zu entwerfen. Sie hat dazu folgende Eckwerte festgelegt:
- Verzicht auf die Einführung neuer Begriffe im Gesetz, insbesondere «ökologische Infrastruk- tur», «Kerngebiete» sowie «Vernetzungsgebiete»
- Verzicht auf die Einführung der neuen «Biodiversitätsgebiete von nationaler Bedeutung».
- Verzicht auf Anpassungen im Landwirtschaftsrecht.
- Fokus auf funktionale Vernetzung und Steigerung der Qualität in bestehenden Biodiversitätsge- bieten als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen.
- Qualitätsbasierte Massnahmen in bestehenden Schutzgebieten.
- Förderinstrumente für Vernetzung als auch Qualitätssteigerung in Artikel 18d Absatz 1 NHG.
- Die Revision soll die Städte und Agglomerationen stärker in die Pflicht nehmen.