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Kanton Graubünden reicht Sammelgesuch zur proaktiven Wolfsregulation ein

08.11.2023

Gestützt auf die teilrevidierte Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, welche am 1. Dezember 2023 in Kraft tritt, hat der Kanton Graubünden ein Gesuch zur proaktiven Regulation des Wolfsbestands beim BAFU eingereicht. Die Teilrevision ermöglicht die Regulierung von Wolfsrudeln im Herbst/Winter und schadenstiftenden Rudeln im Sommer, jedoch mit Bewilligung des BAFU. Der Kanton Graubünden beantragt die Entnahme von 27 Wölfen und 17 Jungtieren, um Konflikte mit verhaltensauffälligen Wölfen, insbesondere in Problemgebieten mit Nutztieren und Menschen, zu minimieren und Schäden an Herden zu verhindern. (zur Medienmitteilung)