Die sachgerechte Information der Öffentlichkeit und der Behörden ist ein grundlegender Bestandteil eines wirksamen Schutzes der Umwelt. Gute Kenntnisse der verschiedenen Bereiche des Umweltrechts sind für den wirksamen Schutz der Umwelt unverzichtbar.
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Gute Kenntnisse der verschiedenen Bereiche des Umweltrechts sind für den wirksamen Schutz der Umwelt unverzichtbar. Das Bundesumweltrechts umfasst, insbesondere das Umweltschutzgesetz [USG], Gewässerschutzgesetz [GSchG], Gentechnikgesetz, CO2-Gesetz, Bundesgesetz über den Wasserbau, Natur- und Heimatschutzgesetz [NHG], Waldgesetz [WaG], Jagdgesetz [JSG], Bundesgesetz über die Fischerei und das Nationalparkgesetz.
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