URP 1987-3
Chemikalienlager, Verfügung betreffend Sofortmassnahmen in Form von Mengenbeschränkungen und Schutzvorkehrungen
Entscheid
Leitsätze Die Vorschriften des USG über den Katastrophenschutz – hier im besonderen die Verhaltenspflichten des Inhabers eines Lagers umweltgefährdender Stoffe – sind unmittelbar (auch ohne konkretisierende Verordnungsbestimmungen) anwendbar (E. 3). Um die von einem Chemikalienlager ausgehende Gefahr zu vermindern, kann die…
Inhalt
Entscheid
Instanz
BGer I. öff. Abt.11.03.1987
Instanz
VerwGer BE06.04.1987