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URP 1987-3

Chemikalienlager, Verfügung betreffend Sofortmassnahmen in Form von Mengenbeschränkungen und Schutzvorkehrungen

Entscheid

Leitsätze Die Vorschriften des USG über den Katastrophenschutz – hier im besonderen die Verhaltenspflichten des Inhabers eines Lagers umweltgefährdender Stoffe – sind unmittelbar (auch ohne konkretisierende Verordnungsbestimmungen) anwendbar (E. 3). Um die von einem Chemikalienlager ausgehende Gefahr zu vermindern, kann die…

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Inhalt

Entscheid

Instanz

BGer I. öff. Abt.
11.03.1987

Instanz

VerwGer BE
06.04.1987

Redaktioneller Beitrag