Waldfeststellung
Leitsätze
Der Bedeutung eines abgestuften, intakten Waldsaums für den Schutz des inneren Waldbestandes trägt das Bundesrecht Rechnung, indem es für die Bestimmung der Waldgrenzen den Einschluss eines «zweckmässigen Waldsaumes» vorsieht (Art. 1 Abs. 1 Bst. a und b WaV). Es ist daher vom qualitativen Waldbegriff des Bundesrechts her erforderlich, schmale unbestockte Einschnitte in den Waldsaum zum Waldareal zu zählen, weil sonst die Ausbildung eines intakten, vollwertigen Waldsaums nicht gewährleistet ist (E. 6). Anders als die Jagd- und die Fischereigesetzgebungen, die ausdrücklich den Schutz der «einheimischen» Tierarten bezwecken (Art. 1 Abs. 1 Bst. a JSG und BGF) und das Aussetzen fremder Arten einer Bewilligung unterwerfen oder teilweise generell untersagen (Art. 6 JSG, Art. 8 JSV, Art. 6 BGF, Art. 6 ff. VBGF), kennt das WaG eine entsprechende Beschränkung auf einheimische Pflanzenarten nicht. Es schützt den Wald unabhängig davon, ob er schon bisher – wie…
Zeitschrift URP
URP 1998 555
Publikationsart
Entscheid