Umweltrechtliche Beurteilung von Alltags- und Freizeitlärm
Zusammenfassung
Alltags- und Freizeitlärm sind keine klar abgegrenzten Themenbereiche. Die Quellen sind sehr unterschiedlich: Sie reichen von Kirchenglocken über Frösche in Biotopen oder Modellflugzeuge bis hin zu Open-Air-Veranstaltungen mit tausenden von Besuchern. Lange Zeit galt Alltagslärm nur als ein bisschen lästig. Heute zeigt sich die Tendenz, dass auch die Belästigung durch Alltagslärm zunimmt und als Störung wahrgenommen wird. Das Lärmschutzrecht knüpft für die Beurteilung des Lärms grundsätzlich an Belastungsgrenzwerte (BGW: Planungswert [PW], Immissionsgrenzwert [IGW] und Alarmwert [AW]) an. Dies gilt auch für Anlagen, die Alltags- und Freizeitlärm erzeugen. Konkrete BGW für die Beurteilung der primären Lärmimmissionen von Anlagen, die Alltags- oder Freizeitlärm erzeugen, fehlen jedoch. Nur für einzelne Sekundärimmissionen bestehen sie (z.B. Strassenlärm, Lärm von grösseren Parkplätzen). Fehlen BGW, so beurteilt die Vollzugsbehörde die…
Zeitschrift URP
URP 2009 64
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag