Droit public, responsabilité civile et protection de l'environnement : deux outils au service d'un objectif essentiel
Zusammenfassung
In der Rechtstheorie stellt man gewohnheitsmässig öffentliches Recht und Privatrecht einander gegenüber und ordnet einzelne Rechtsmaterien dem einen oder anderen Bereich zu. Das gilt besonders für das Umweltrecht, das ausschliesslich dem öffentlichen Recht zugeteilt wird. Wenn natürliche Ressourcen beschädigt oder zerstört werden, könnte diese Zuordnung bei einer Haftpflichtklage jedoch zum Hindernis werden. Wo der Umweltschutz in unserer Rechtsordnung eine Vorrangstellung einnimmt und wo das individuelle Interesse, die Umwelt zu schützen, in zahlreichen nationalen und internationalen Schriften festgehalten ist, hat diese Zuteilung keine Berechtigung mehr. Das öffentliche Recht weist gewisse Lücken auf, die das Privatrecht füllen kann. Es gibt deshalb keinen Grund, das Zusammenwirken der Rechtsmittel aus beiden Gebieten nicht in Betracht zu ziehen, um das wesentliche Ziel, einen wirksamen Schutz der Umwelt, zu erreichen. Im Fall einer…
Zeitschrift URP
URP 2009 421
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag