La ratification projetée par la Suisse: impact et enjeux de la Convention d’Aarhus pour le droit fédéral
Zusammenfassung
Die Aarhus-Konvention umfasst drei Pfeiler: der erste Pfeiler beinhaltet die Umweltinformation. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, jedermann ein Recht auf Zugang zu Umweltinformationen zu gewähren. Liegen bestimmte Gründe vor, kann das Gesuch abgelehnt werden. Die Vertragsstaaten müssen zudem sicherstellen, dass sie über aktuelle Umweltinformationen verfügen und diese öffentlich machen. Der zweite Pfeiler beinhaltet die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Entscheidungsverfahren. Den direkt Betroffenen sollen Parteirechte gewährt werden, und die Öffentlichkeit ist angemessen zu beteiligen. Der dritte Pfeiler regelt den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die Vertragsparteien müssen dafür ein Überprüfungsverfahren vor einem Gericht vorsehen. Für die Umsetzung der Konvention in das schweizerische Recht ist Folgendes zu beachten: Im Bereich des ersten Pfeilers (Zugang zu Umweltinformation) ist der Anspruch auf…
Zeitschrift URP
URP 2009 725
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag