Das schweizerische Geoinformationsrecht im Lichte der Aarhus-Konvention
Zusammenfassung
Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob die Regelungen über den Zugang zu Geobasisdaten des Geoinformationsrechts mit der Aarhus-Konvention (AK) vereinbar sind. Betrachtet werden dabei jene 93 von insgesamt 175 Geobasisdaten des Bundesrechts, die gleichzeitig auch dem Begriff der Umweltinformation der AK entsprechen und damit in deren Geltungsbereich fallen. Während die AK zwischen passiver Information (Information auf Anfrage, Art. 4 AK) und aktiver Information (Art. 5 AK) unterscheidet, sieht das Geoinformationsrecht des Bundes vor, dass alle frei zugänglichen Geobasisdaten des Bundesrechts mittels Geodiensten (mindestens Darstellungsdiensten) zugänglich gemacht werden. Der Geodienst ist gleichzeitig Instrument der aktiven und der passiven Information. Das ausschliessliche Anbieten von Umweltinformation mittels Geodiensten ist mit der AK vereinbar (Art. 4 Abs. 1Bst. b AK). Auch das Erheben von Gebühren im Rahmen der Bemessungsregeln von Artikel…
Zeitschrift URP
URP 2009 789
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag