Sportveranstaltungen im Wald am Beispiel OL
Zusammenfassung
Für den Orientierungslauf ist Art. 14 WaG entscheidend. Dieser überträgt es den Kantonen, für die allgemeine Zugänglichkeit zum Wald zu sorgen und diese einzuschränken, wo es für den Schutz von Pflanzen und Tieren erforderlich ist. Art. 14 WaG verlangt von den Kantonen auch, die Durchführung von grossen Veranstaltungen im Wald einer Bewilligung zu unterstellen. Bei der Umsetzung gibt es beträchtliche Unterschiede. Immer wichtiger wird auch Art. 20 Abs. 4 WaG, in welchem die Kantone befugt werden, Waldreservate auszuscheiden. Grundsätzlich gilt auch hier die allgemeine Zugänglichkeit. Dennoch gibt es eine Tendenz, in Waldreservaten die Zugänglichkeit im Sinne von Art. 14 Abs. 2a WaG einzuschränken – z. B. mit einem Weggebot, was faktisch einem OL-Verbot gleichkommt. Der Schweizerische OL-Verband «Swiss Orienteering» musste sich das Recht, im Wald OL zu machen, immer wieder hart erkämpfen. Nach mehreren Bundesgerichtsfällen in Bezug auf…
Zeitschrift URP
URP 2010 355
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag