Nachtruhestörung durch Aussenbeleuchtung; umweltrechtlicher Bagatellfall
Entscheid
BGer I. öff. Abt., Urteil vom 28.09.2010
Relevante Erlasse
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 11 (Abs. 2)
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 12 (Abs. 2)
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 12 (Abs. 2)
Leitsätze
Lehre und Rechtsprechung anerkennen einen sog. umweltschutzrechtlichen Bagatellbereich, in welchem gestützt auf das Vorsorgeprinzip keine Massnahmen zu treffen sind. Dieser gilt, wenn sich eine Reduktion von geringfügigen Emissionen als unverhältnismässig erweist. Ein Bagatellfall ist bei Immissionsquellen gegeben, die im Vergleich zu den ohnehin vorhandenen Immissionen nur äusserst unbedeutende Immissionen produzieren. Im vorliegenden Fall von Lichtimmissionen durch eine Aussenbeleuchtung fehlt es bereits an einem öffentlichen Interesse, um in die Interessenssphäre Privater einzudringen, selbst wenn eine Emissionsbegrenzung ohne grossen Aufwand möglich wäre (E. 4.3 und 5).
Zeitschrift URP
URP 2010 698
Publikationsart
Entscheid