Luftreinhaltung; Mindestabstand eines Zuchtschweinestalls zu bewohnten Zonen
Leitsätze
Die erforderlichen Mindestabstände bei Tierhaltungsanlagen zu bewohnten Zonen werden aufgrund der Richtlinien der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik (FAT, neu bezeichnet als Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART) berechnet. Die FAT-Richtlinien befassen sich mit der vorsorglichen Emissionsbegrenzung, dienen aber auch als Hilfsmittel zur Beurteilung, ob eine Tierhaltungsanlage übermässige Immissionen verursacht (E. 3.2). Bei der Frage, ob die Geruchsbelästigungen eines Zuchtschweinestalls gegen die Eignung als Bauzone sprechen könnten, erscheint es im Rahmen der raumplanerischen Interessenabwägung sinnvoll, wie bei einem Neu- oder Umbau einer solchen Anlage die FAT-Richtlinien beizuziehen. Zwar hat das Bundesgericht festgehalten, dass der FAT-Bericht 1995 nicht mehr für alle Stallsysteme eine störungsgerechte Beurteilung erlaubt. Die Revision des FAT-Berichts ist jedoch noch immer hängig, weshalb nicht…
Zeitschrift URP
URP 2011 38
Publikationsart
Entscheid