Ein Blick in die Schubladen des Bundes – welche Rechtsgrundlagen bezüglich Elektrosmog sind vorgesehen?
Zusammenfassung
Seit Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes (USG) besteht der gesetzliche Auftrag, schädliche oder lästige nichtionisierende elektromagnetische Strahlen (NIEMS) zu verhindern bzw. zu beseitigen. Der Bundesrat ist beauftragt, festzulegen, was als schädlich oder lästig gilt. Zur Beschaffung der wissenschaftlichen Grundlagen für die Festlegung dieser Schwelle hat das BUWAL eine Expertengruppe unter der Führung von Prof. Dr. Helmut Krueger eingesetzt. Diese Experten haben die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Wirkungsforschung geprüft und Empfehlungen für Immissionsgrenzwerte (IGW) abgegeben. Dabei wurden vor allem die Wirkungsmechanismen Erwärmung von Körpergewebe (Hochfrequenz) und Stimulation von Muskel- und Nervenzellen (Niederfrequenz) für die Grenzwertsetzung herangezogen. Nachdem die prioritären Immissionsschutz-Bereiche Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung in Verordnungen geregelt sind und der Vollzug dieser Vorschriften im Gang ist, will…
Zeitschrift URP
URP 1996 142
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag