Bau einer Sondermüllverbrennungsanlage; Umweltverträglichkeitsprüfung
Leitsätze
Die bundesrechtlichen Legitimationsvorschriften haben als “minimal standard” auch für das kantonale UVP-Überprüfungsverfahren Geltung (E. 2 a). Nachbarrekurse setzen nach basel-städtischem Recht die Beteiligung am baurechtlichen Bewilligungsverfahren voraus (E. 2b). Auch ausländische Gemeinden können gemäss Art. 57 USG zur Beschwerde berechtigt sein. Umschreibung des für die Beschwerdeberechtigung erforderlichen Rechtsschutzinteresses der Gemeinden (E. 3 b). Massenrekurse, die einen vorgegebenen Text verwenden und für die Begründung auf andere Rekurse verweisen, sind als Petition zur Unterstützung anderer Rekurse in der gleichen Sache und nicht als selbständige Rekurse zu betrachten (E. 4 h). Anlagen mit echt privater Trägerschaft werden dadurch, dass sie einem öffentlichen Zweck dienen, nicht zu öffentlichen Anlagen im Sinne von Art. 9 Abs. 4 USG (E. 6.2). Die Begründung eines Entscheides ist so abzufassen, dass die Betroffenen ihn…
Zeitschrift URP
URP 1991 23
Publikationsart
Entscheid