Ausführungsprojekt für Nationalstrasse; Anspruch auf rechtliches Gehör
Leitsätze
Ein Anspruch auf Fotokopien besteht zumindest immer dann, wenn diese einerseits wichtig sind, damit die Partei ihre Rechte im Verfahren wahrnehmen kann und sie anderseits ohne besonderen Aufwand hergestellt werden können (E. 2.2). Die in der Weigerung, Fotokopien herstellen zu lassen, enthaltene Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann vor der oberen Instanz ausnahmsweise geheilt werden, sofern diese mit einer unbeschränkten Ueberprüfungsbefugnis ausgestattet ist. (E. 2.4). Eine Verletzung der in Art. 26 NSG statuierten Pflicht, durch den Strassenbau bedingte Veränderungen im Gelände durch Aussteckungen kenntlich zu machen, führt zumindest dann zur Aufhebung des Entscheids, wenn das Projekt umfangreiche Veränderungen der Landschaft zur Folge hat, die für den Einsprecher aufgrund der Akten allein nicht leicht vorstellbar sind (E. 3).
Zeitschrift URP
URP 1991 13
Publikationsart
Entscheid