Nutzungsänderung eines Lager- und Gewerbehauses; Lärmschutz
Hinweis
BVE BE, Urteil vom 23.08.1995 (43unbekannt)
Relevante Erlasse
SR 814.41, Lärmschutz-Verordnung (LSV)
(15.12.1986)
Art. 8 (Abs. 3)
SR 814.41, Lärmschutz-Verordnung (LSV)
(15.12.1986)
Art. 8 (Abs. 3)
Leitsätze
Wird in einem nicht näher definierten Lager- und Gewerbehaus ein Früchte- und Gemüsegrosshandelsunternehmen eingerichtet, liegt eine baubewilligungsbedürftige Umnutzung vor (E. 2). Werden durch die Nutzungsänderung eines Gebäudes die lärmmässigen Auswirkungen auf die Nachbarschaft wahrnehmbar erhöht bzw. vom Tag in die akustische Nachtzeit verschoben, so liegt eine wesentliche Änderung im Sinne von Art. 8 Abs. 3 LSV vor; deshalb müssen zumindest die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden (E. 3).
Zeitschrift URP
URP 1996 683
Publikationsart
Entscheid