Baubewilligung für Mehrfamilienhaus; Lärmschutz
Hinweis
BGer I. öff. Abt., Urteil vom 19.03.1996 (1A. 118/1995 und 1P. 320/1995)
Relevante Erlasse
SR 814.41, Lärmschutz-Verordnung (LSV)
(15.12.1986)
Art. 1 (Abs. 2 lit. a)
SR 814.41, Lärmschutz-Verordnung (LSV)
(15.12.1986)
Art. 1 (Abs. 2 lit. a)
Leitsätze
Die Tatsache, dass ein geplantes Gebäude den Strassenlärm reflektieren und damit für das auf der gegenüberliegenden Strassen-seite befindliche Grundstück des Beschwerdeführers Mehrlärm bewirken wird, macht es nicht zu einer lärmerzeugenden Anlage im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit. a LSV. Wird durch den zusätzlichen Lärm ein Immissionsgrenzwert überschritten, so löst dies unter Umständen die Sanierungspflicht des Strasseninhabers aus; für den Inhaber des Wohngebäudes entstehen daraus hingegen keine besonderen Pflichten (E. 3b).
Zeitschrift URP
URP 1996 680
Publikationsart
Entscheid