Das Bundesgesetz über die Koordination und die Vereinfachung der Entscheidverfahren. Zum Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates

Zusammenfassung

Für die Erstellung von Bauten und Anlagen müssen häufig mehrere Bewilligungsverfahren durchlaufen werden, was immer wieder ungenügend koordinierte Entscheide und Verfahrensverzögerungen zur Folge hat. Die Anforderungen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung betreffend die Koordinationspflicht im Bau-, Planungs- und Umweltrecht (vgl. insbesondere BGE 116 Ib 50 ff. Chrüzlen) einerseits und die Erfordernisse einer marktwirtschaftlichen Revitalisierung der Schweiz andererseits haben den Bundesrat veranlasst, Massnahmen zur Verbesserung der Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen an die Hand zu nehmen. Der Bundesrat hat dabei eine Doppelstrategie verfolgt. Für gewöhnliche Bauten und Anlagen, welche von den Kantonen zu bewilligen sind, hat er gestützt auf Art. 22quater BV die Einführung von Minimalanforderungen an die kantonalen Entscheidverfahren vorgeschlagen (Verfahrensbefristung, minimale Koordinationsgrundsätze im Sinne des…

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Zeitschrift URP

URP 1996 857

Publikationsart

Redaktioneller Beitrag

Autorin/Autor/Instanz

Arnold Marti, Prof. Dr. iur., ehem. Schaffhauser Oberrichter, Schaffhausen