Sonnenlichtreflexionen
Hinweis
BRK II ZH, Urteil vom 22.09.1992
Relevante Erlasse
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 7 (Abs. 1)
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 11
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 11
Leitsätze
Das USG schützt unter dem Titel «Strahlen» auch vor starken Lichteinwirkungen. Die Blendwirkung des vorliegend umstrittenen, rund 50 m vom rekurrentischen Wohngebäude entfernten verglasten Treppenhauses ist zwar erheblich und störend. Sie tritt aber nur im Sommer auf (während ca. 4 Monaten) und dauert pro Tag total bloss 27 Minuten. Die 27 Minuten ergeben sich, wenn die verschiedenen betroffenen Orte zusammengerechnet werden und dies auch bloss dann, wenn die Sonne überhaupt scheint. Die Blendwirkung ist deshalb als untergeordnet zu qualifizieren und somit von den Nachbarn hinzunehmen.
Zeitschrift URP
URP 1998 695
Publikationsart
Entscheid