Koordination im Rechtsmittelvefahren
Zusammenfassung
Das Bundesgericht hat im Urteil "Chrüzlen"1 und in anderen Entscheiden verlangt, es seien die erstinstanzlichen Verfahren zur Realisierung eines potentiell umweltbelastenden Vorhabens zu koordinieren; überdies fordert es die Gewährleistung hinreichender Koordination im Rechtsmittelverfahren. Im Entscheid "Chrüzlen" empfiehlt es, im Blick auf dieses Gebot, die Zusammenlegung der einschlägigen Verfahren als "die in der Regel wohl zweckmässigste Möglichkeit". (…) Zur Koordination der erstinstanzlichen Verfahren haben Herr Marti, Herr Keller sowie in grundsätzlicher Weise Herr Morand gesprochen. Ich werde mich auftragsgemäss dem Rechtsmittelverfahren zuwenden, und zwar vor allem dem bundesrechtlichen. Vorweg sei festgehalten, dass das Bundesgericht Verfahrenskoordination in zwei verschiedenen Situationen verlangt: - einmal dann, wenn dieselben materiellen Umweltschutz-Vorschriften in verschiedenen Verfahren anzuwenden sind; - und ferner dann, wenn…
Zeitschrift URP
URP 1991 276
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag