Ausführungsprojekt für Nationalstrassenzubringer; Umweltveträglichkeitsprüfung
Leitsätze
Durch Art. 55 Abs. 3 USG hat der Gesetzgeber die Vereinigungen zur enteignungsrechtlichen Einsprache im Sinne von Art. 7 Abs. 3 EntG berechtigen wollen. Darum gilt der Einsprache und Genehmigungsbeschluss der zuständigen kantonalen Instanz auch ihnen gegenüber als Entscheid über ein Einsprache gegen die Enteignung im Sinne von Art. 99 lit. c OG, weshalb ihnen die Verwaltungs-gerichtsbeschwerde ans Bundesgericht offensteht (E. 2a). Es ist mit dem Nationalstrassengesetz vereinbar, dass beim Bau der Nationalstrassen gewisse Teilstücke zunächst provisorisch an das kantonale Strassennetz angeschlossen werden und vorübergehend andere Aufgaben übernehmen als im endgültigen Zustand (E. 6b). Es ist zulässig, ein generelles Nationalstrassenprojekt für die Ausführungsprojektierung in verschiedene Abschnitte zu unterteilen. Auch darf die dritte Stufe der Umweltverträglichkeitsprüfung (Ziff. 11.1 Anhang UVPV) in der Regel auf den Strassenabschnitt, de Gegenstand…
Zeitschrift URP
URP 1991 383
Publikationsart
Entscheid