Umweltrecht: Handelshemmnis im EG-Binnenmarkt
Zusammenfassung
Die Ziele der Herstellung eines europäischen Binnenmarktes und der Erhaltung, des Schutzes und der Verbesserung der Umwelt "auf einem hohen Schutzniveau" stehen nebeneinander und verlangen die Bewältigung von Zielkonflikten auf einem hohen ("optimalen") Schutzniveau. Die EG-Mitgliedstaaten sind und bleiben an der Rechtsetzung im Umweltbereich beteiligt: Die EG-Umweltgesetzgebung erfolgt arbeitsteilig durch Gemeinschaftsorgane und Mitgliedstaaten. Die Grundregeln dieser Arbeitsteilung ergeben sich aus den Schutz-klauseln des EWGV und aus dem zunehmend ausdifferenzierten sekundären Umweltrecht der Gemeinschaft und seinen ver-fahrensrechtlichen Vorkehrungen. Nationale Umweltschutzgesetzgebung kann zu Handelshemmnissen im EG-Binnenmarkt führen. Sie soll es sogar, wenn dies er-forderlich ist, um den Umweltschutzzielen des Vertrages zu optimaler Verwirklichung zu verhelfen.
Zeitschrift URP
URP 1992 76
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag