Die Vorabklärungen über die Störfallverordnung (möglicherweise) unterstehenden Betriebe
Zusammenfassung
Der Kanton Basel-Stadt leitete schon kurz nach der Katastrophe vom 1. November 1986 in Schweizerhalle umfangreiche Arbeiten auf dem Gebiet der Risikokontrolle ein. Weil die Störfallverordnung des Bundes jedoch erst in einem späteren Zeitpunkt initiiert wurde, musste in Basel ein eigenes Vorgehen gewählt werden. Dieses umfasste eine sogenannte "Erste Erhebung", mit welcher störfallträchtige Betriebe ausfindig gemacht wurden. Das ursprünglich geplante Vorgehen musste jedoch wegen des Inkrafttretens der Störfallverordnung (1. April 1991) geändert werden. In einer "Zweiten Erhebung" wurden diejenigen Betriebe ausfindig gemacht, welche der Störfallverordnung unterliegen. Gleichzeitig wurde auch die Stufe "Kurzberichte" gemäss Störfallverordnung in die Wege geleitet. Als Hilfsmittel wurde ein Fragenraster geschaffen, welcher sowohl den Inhabern wie auch den Behörden die Arbeit erleichtern soll. Aufgrund der Störfallverordnung besteht heute die…
Zeitschrift URP
URP 1992 409
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag