Vollzug der Störfallverordnung bei Verkehrswegen
Zusammenfassung
Die Verordnung zum Schutz vor Störfällen gilt gleichermassen für - Betriebe, in denen bestimmte Mengen an gefährlichen Stoffen, Erzeugnissen und Sonderabfällen vorhanden sind, - Betriebe, die in geschlossenen Systemen gefährliche natürliche oder gentechnisch veränderte Mikroorganismen verwenden - und die drei Verkehrswege: Eisenbahnanlagen, Durchgangsstrassen und den Rhein. Im Fall der Verkehrswege "Durchgangsstrassen" ist die Situation für die Kantone insofern interessant, als sie gleicherweise Voll-zugsorgane und Besitzer der Verkehrswege "Durchgangsstrassen" sind (Ausnahme: Nationalstrassen). Am Beispiel eines Kurzberichtes des Kt. Basel-Landschaft für die Nationalstrasse N2 (Strecke Basel - Augst) wird aufgezeigt, wie ein Kanton seine Aufgaben gemäss der StFV lösen kann. Dabei werden das methodische Vorgehen sowie die Handlungsweise zur Datenermittlung, deren Klassierung und Gewichtung sowie die Auswertung und Bestimmung des Gefahrenpotentials…
Zeitschrift URP
URP 1992 418
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag