Tragbarkeit von Risiken. Schutzziele gemäss der Praxis des Kantons Solothurn
Zusammenfassung
Die Frage nach den Schutzzielen führt zur einer Kernfrage der Störfallvorsorge. Denn wir können nur dann vorsorgliche Massnahmen anordnen und durchsetzen, wenn wir wissen, was wir schützen wollen und müssen und wie weit wir Massnahmen verlangen dürfen. Der ganze Vollzugsapparat von Risikoermittlung, Vorsorgemassnahmen, Bewältigung von Störfällen misst sich daran, welches Risiko, welche Schädigung als noch hinnehmbar bezeichnet werden kann. Es ist auch schon darauf verwiesen worden, dass eine Definition von Schutzzielen letztlich nicht ingenieurmässig naturwissenschaftlich oder juristisch erfolgen kann weil dahinter immer gesellschaftliche, politische und ethische Vorstellungen stehen. (…) Die Feststellung der Nichtjustiziabilität beruht möglicherweise auf unserer Betrachtungsweise, die der cartesianischen Philosophie, d.h. logisch ableitbaren Axiomsreihen beruht. Wir versuchen, Rechtsfragen - wie die Definition von noch hinnehmbaren Risiken -…