Lärmschutz: Die Festlegung von Empfindlichkeitsstufen
Zusammenfassung
Das Umweltschutzrecht des Bundes will unter anderem den Menschen vor übermässigem Lärm schützen. Zu diesem Zweck sind verschiedene Massnahmen vorgesehen, die ergriffen werden müssen, wenn die Lärmbelastung das zulässige Mass überschreitet. Die Zulässigkeit von Lärmbelastungen bestimmt sich nach den Belastungsgrenzwerten, welche der Bundesrat in den Anhängen zur Lärmschutzverordnung festgelegt hat. Diese Belastungsgrenzwerte sind unter anderem nach der Lärmempfindlichkeit der Umgebung einer Lärmquelle abgestuft. Zur Bestimmung der Lärmempfindlichkeit dienen die Empfindlichkeitsstufen, die den Nutzungszonen zugeordnet werden müssen. Ordentlicherweise hat die Bestimmung von Empfindlichkeitsstufen bei jeder Schaffung oder Änderung von Nutzungszonen zu erfolgen. Ist noch keine ordentliche Zuordnung erfolgt, so können die Empfindlichkeitsstufen ausnahmsweise auch ausserhalb des Planungsverfahrens im Einzelfall festgelegt werden. Die ordentliche…