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URP 1993-5

Sägereibetrieb; Zuordnung von Empfindlichkeitsstufen im Einzelfall

Entscheid

Leitsätze Eine einzelfallweise Festsetzung von Empfindlichkeitsstufen im Sinne von Art. 44 Abs. 3 LSV kann nur bei der Beurteilung eines einzelnen konkreten Vorhabens erfolgen und gilt nur für dieses. Sie ist also keine vorläufige Planungsmassnahme. In einem allfälligen späteren Einzelfall ist eine neue einzelfallweise Bestimmung…

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Inhalt

Entscheid

Instanz

BGer I. öff. Abt.
25.06.1993

Instanz

BGer I. öff. Abt.
19.10.1992

Instanz

RRat BE
25.11.1992

Instanz

Bundesrat
08.04.1992

Instanz

VerwGer ZH
14.05.1993

Instanz

BRK I ZH
30.04.1993

Redaktioneller Beitrag

Redaktioneller Beitrag