URP 1993-5
Sägereibetrieb; Zuordnung von Empfindlichkeitsstufen im Einzelfall
Entscheid
Leitsätze Eine einzelfallweise Festsetzung von Empfindlichkeitsstufen im Sinne von Art. 44 Abs. 3 LSV kann nur bei der Beurteilung eines einzelnen konkreten Vorhabens erfolgen und gilt nur für dieses. Sie ist also keine vorläufige Planungsmassnahme. In einem allfälligen späteren Einzelfall ist eine neue einzelfallweise Bestimmung…
Inhalt
Entscheid
Instanz
BGer I. öff. Abt.25.06.1993
Instanz
BGer I. öff. Abt.19.10.1992
Instanz
Bundesrat08.04.1992
Instanz
VerwGer ZH14.05.1993
Instanz
BRK I ZH30.04.1993