Beschwerderecht der Umweltorganisationen; Kostenerhebung für die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden
Leitsätze
Die revidierte Fassung von Art. 55 USG (und Art. 12 NHG) ist zwar noch nicht in Kraft und deshalb auf die vorliegende Angelegenheit nicht anwendbar. Dennoch kann der Gesichtspunkt, dass der Gesetzgeber sich für eine möglichst frühzeitige Verfahrensbeteiligung der Verbände ausgesprochen hat, bei der Auslegung des heute geltenden Rechts beigezogen werden (E. 2c). Eine vom kantonalen Verfahrensrecht abweichende Behandlung von beschwerdeberechtigten Organisationen kann nur in Frage kommen, soweit die Einhaltung der kantonalen Verfahrensvorschriften diesen die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben verunmöglicht oder übermässig erschwert (E. 5b). Vorliegend erfolgte eine korrekte, aussagekräftige Publikation des Baugesuches für ein Vorhaben innerhalb der Bauzone. Aus ihr ging auch klar hervor, dass es sich um ein UVP-pflichtiges Vorhaben handelt. Der VCS hätte deshalb, um seine Beschwerde-berechtigung zu behalten, den baurechtlichen Entscheid…
Zeitschrift URP
URP 1995 692
Publikationsart
Entscheid